Den 5. Juli begaben sich beyderseits Große Commissarien abermahl auff den Tractatsort. Die Pol. praetendirten gegen neülicher russ. Proposition, alle Städte, Land und Leüthe, darzu Ihro Königliche Maytt. und die Republique in Polen vor geschlossenen Polanowschen Frieden einiges Recht und rechtmässige Praetension gehabt, zu dem allen in itzigem Kriege eingenommene und annoch besetzte Städte, Provintzen, Land und Leüthe, die der Cron Polen oder dem Großfürstenthumb Litthauen angehörig, abzutreten, auch vor erlittenen Schaden und Unkosten 10 Million Rthlr. zur Satisfaction zu erlegen, desselben gleichen eine völlige und billige Befridigung wegen der Succession, so Ihro Königliche Maytt. nunmehro (nachdem die Polanowsche Pacta annuliret und von der russischen Seite verworffen wären) von Ihrem Bruder Wladislao 4. lobwürdigen Gedächtnüß ererbet, zu dem gantzen Russ. Reich und den czar. Titel hätten. Diese weitschreitende Praetension wolte den unsrigen eben so wenig als den Pol. die unsrige gefallen, demnach sich ein scharffer Streit zu erheben anfieng, doch gelangte es nach strenger Controversie abermahl von russischer Seite zur Proposition, da denn declariret ward, daß Ihro Czar. Maytt. Kiow und (164v) die Ukrain auf jener Seite des Dnieprs, dazu Wittepsk und Pollotzk der Cron Polen cedirte, vor sich aber zu dem russischen Reich die kosaksche Städte auf dieser Seite des Dniepers, auch Smolensk mit angehörigen Plätzen bis Iwata, auch gantz Kleine Lieffland, Duneburg, Rositten, Lutzin etc. praetendirte, dergestalt, daß sie der Cron Polen aus Liebe zu einem auffrichtigen Frieden vor Kleine Lieffland eine Summa Geldes sich resolvirten. Die Pol. gaben zur Antwort, wie daß sie von ihrem Reiche das allergeringste abzustehen, vielweniger dessen Gräntze, Schatzes und Geldes wegen zu vermindern nimmermehr gesinnet wären. Demnach möchten die russ. Commissarien nur zu billigern Conditionen schreiten, weilen auff solche Weise in Ewigkeit kein Frieden zu hoffen wäre. Indem sie aber ihre vorige Proposition zu mindern von den Russen angeredet wurden, gaben sie zu verstehen, daß auf das eusserste duch keine andere Mittel als völlige Restituirung ihrer Land und Leüthe und Erlegung 10 Millionen vor erlittenen Schaden und Verwüstung ihrer Reiche, ewiger und verträulicher Frieden gestifftet werden möchte. Zuletzt aber wurde nach vieler Controversie beyden Theilen gnüge jedes Vollmacht die eusserste Proposition zu eröffnen ver(165r)abschidet. Demnach liessen die Pol. die geforderte 10 Million fallen, befohlen die Vergeltung Gott, dem gerechten Richter, und praetendirten nur ihre gehörige Städte und Länder gnüge den Polanowschen Pacten, deßgleichen alle Gefangene und weggeführte Leüthe, Amunition und Mobilien, schrifftliche Acten, Kirchengüter etc. zu erstatten. Die unsrigen aber cedirten von der vorigen Praetension der Pol. Klein Lieffland und contestirten bey ihrem Gewissen, daß sie mehr abzutreten keine Ordre und Befehl hätten. Desselbigen gleichen thaten auch die Pol. mit Gott bezeugen, daß sie mehr gethan und abgetreten hätten, als ihnen anbefohlen gewesen, weilen sie 10 Million vor ihren erlittenen Schaden aus eignen Bereich fallen lassen, wolten selbiges bey Ihro Königlichen Maytt. und der gantzen Republique dergestalt meditiren und entschuldigen, daß diese Summa der edlen Ruhe des Vaterlandes möchte condoniret werden, ein mehres könten sie in Ewigkeit nicht eingehen. Weilen aber nun ferner zu schreiten alle Mittel verkürtzet waren, huben die beyden Parteyen an zu protestiren und zu reprotestiren und, ob schon die russ. Commiss. unverrichter Sache zu scheiden und diese Commission zu trennen nicht ungeneigt waren, doch gaben die Pol. zu verstehen, daß sie vor diesmahl in Freundschafft voneinander rüken, (165v) den 7. Juli aber noch eins zusammenkommen wolten. Im Fall, als dann keine einige Mittel zu fernerer Fortsetzung dieser Commission erfunden werden könten, möchten beyderseits Plenipotentzien zurük gegeben werden und wolten also in guter Freundschafft gnüge dem beschwornen Punct der Sicherheit voneinander ziehen und ihre Sache Gott dem Allmächtigen, der ein gerechter Richter wäre, ferner auszuführen anbefohlen, der könte sie, die er itzt betrübet hätte, wieder erfreüen.
Den 7. Juli war die 10de Zusammenkunfft, und weilen ferner zu schreiten beyden Theilen unmöglich, wolte man die Plenipotentzen wechseln und zurük geben und also unverrichter Sachen voneinander scheiden. Weilen aber beyde Parteyen Abschied zu nehmen cunctirten, auch keine den Anfang des Scheidens machen wolte, als geriethen sie noch gerade wieder in Conferentz und beobachteten die Sache dahin, daß die Commission auff etzliche Wochen auffgeschoben werden möchte. Unterdessen solten die russ. Commissarien wegen fernere Ordre Ihro Czar. Maytt. gelangen lassen, auch wolten die Pol. den Verlauff der Sachen (ob sie zwar ferneren Befehl von Ihro Königlichen Maytt. zu fordern nicht von Nöthen hätten und dem Frieden zu schliessen gnugsahm gewollmächtiget (166r) wären) Ihro Maytt. und der Republique kund thun. Hiemit ward beschlossen, daß beyde Theile auffstehen und sich mit den ihrigen ingeheimb bespechen möchten. Nachdem nun beyde Theile sich eine Zeit lang untereinander in ihren Gezelten absonderlich berathschlaget hatten, setzten sie sich abermahl beyeinander nieder, und musten auf Gutdünken der Pol. auch die Cantzleybedienten von beyden Seiten abtreten, daß also die Commissarien in selbst eigener Person allein verblieben. Nach gar weniger Unterredung wurden sie wieder hineingefordert und war beschlossen, daß sie auff 3 Wochen Frist voneinander scheiden, die Russ. sich mit ihrer gantzen Assistentz nach Smolensk, die Pol. aber nach Telotzina begeben und verfügen solten. Unterdessen musten in beyden Quartieren derer Commissarien zu Krasna, auch zu Dwierowitz von jeglicher Seite ein Hoffjunker selbst und 20 als Salvogarden verbleiben, umb selbige Örter rund umb auff 3 Meilen weit von allen feindlichen Einfällen und Excessen zu befreyen. Desselbigen solte auch um Smolensk herumb, auch umb Tolotzino, da beyderseits Commissarien Consistentz seyn würde, auff 5 Meilen in den (166v) 3 bestimten Wochen sicher bleiben von allen Einfällen und feindlichen Partheyen. Diese behandelte Puncta aber solten alle schrifftlich verfasset, von beyden Theilen die Instrumenta mit Hand und Siegel bekräfftiget, untereinander gewechselt und in selbigem Eyde, so über Praeliminaria geleistet, eingeschworen bleiben. Hiemit schieden sie beyderseits voneinander und verhiesen, die verabschiedete Schrifften einer dem andern durch ihre Hoffjunker zuzuschiken und vor diesmahl voneinander zu gehen.
Den 9. Juli übersandten die Pol. die gedachte Schiedschrifft mit ihrem Junker Samuel Machwitz den russ. Commiss. laut genommener Abrede nach Krasna, welcher auch der russ. Gegenschrifft empfing, und reiseten also beyde Theile aus ihren Quartiren, die Russ. nach Smolensk, die Pol. nach Tolotzino.
Den 10. Juli sind die russ. Große Commissarien mit ihrer gantzen Assistentz in Smolensk arriviret. Selbigen dato ist auff Guttdünken aller Commissarien der Hoffrath Nasczokyn aus ihren Mittel, umb Ihro Czar. Maytt. der Sachen rechte Relation zu thun, auf fernere Ordre zu bringen, nach Moskow gangen.
Den 19. Juli ist ein Capitainlietenant, Iwan Otrepiew, von den russ. Commissarien mit einem Brieffe nach Tolotzin zu den Pol. abgefertiget (167r) unter dem Praetext, wegen Auswechselung der Gefangenen zu correspondiren, jedoch vor gewiß zu vernehmen, was bey ihnen passiret.
Den 25. Juli ist aus Moskow von Ihro Czar. Maytt. ein Stallknecht mit Ordre aus der Geheimen Cantzley angelanget, wird den Commissarien zu wissen gethan, daß der Hoffrath Afonasey Laurentiewitz Ardin-Nasczokyn mit vollkommener Instruction abgefertiget wäre. Sie solten aber unterdeßen, ehe selbiger angelanget, wenn etwa an den Pol. zu schreiben von Nöthen seyn möchte, des Bojaren Knias Juria Alexiewitz Dolgorukow seinen Nahmen in denen Schrifften nicht specificiren, sondern auslassen.