SPACs sind borsennotierte Mantelgesellschaften, ohne eigenes operatives Geschaft. Ziel dieser Gesellschaften ist der Zusammenschluss mit einem oder mehreren nicht borsennotierten Unternehmen. Zur Umsetzung dieses Zieles werden die beim Borsengang eingeworbenen Mittel eingesetzt. In den USA gelten SPACs bereits als anerkannte Anlagevehikel. Auch an europaischen Borsen konnten Borsengange von SPACs beobachtet werden, jedoch nicht in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft. In dieser Arbeit werden die Grundcharakteristika eines SPACs herausgearbeitet und die kapitalmarktrechtlichen Aspekte eines Borsenganges an der Frankfurter Wertpapierborse untersucht. Im Anschluss wird dargestellt, in welchem Umfang sich das deutsche Aktienrecht zur Strukturierung eines SPACs eignet.