Bei jeder Gesellschaft mit beschrankter Haftung stellt sich die Frage, wie die Glaubiger vor Risiken geschutzt werden, die mit Missbrauch bei materiell unterkapitalisierten Gesellschaften einhergehen. Das US-amerikanische und das deutsche Recht haben gegensatzliche, sich aber dynamisch entwickelnde Antworten gefunden. Bei der LLC gilt das Primat der Privatautonomie: Eine Insolvenzantragspflicht gibt es nicht, die Haftung des Geschaftsfuhrers ist dispositiv, Derivative Claims der Glaubiger sind unbekannt. Das deutsche Recht setzt auf ein formalisierendes System strikter Regelsatze. Neben der Eroffnung des Insolvenzverfahrens hindern die umfassende Haftung des Geschaftsfuhrers (A 15a Abs. 1 InsO, AA 64, 43 GmbHG) und die Anfechtung (InsO, AnfG) das freie Wirtschaften. Eine funktionale Analyse erlaubt es, Grundlagen, Defizite und Entwicklung beider Ansatze aufzuzeigen.