In der Literatur uber das Einzugsermachtigungsverfahren finden sich nur sehr vereinzelte und oberflachliche Ausfuhrungen uber das bankinterne Vorgehen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Diskussion verlasst kaum einmal den juristischen Rahmen, um in den Niederungen der Kontenfuhrung und Datentrager nach Argumenten zu suchen. Gerade weil das Lastschriftverfahren eine Erfindung der Bankpraxis ist, erscheint es jedoch dringend erforderlich, die juristische Diskussion auf ein Fundament aus dem Bankalltag zu stellen. Diese Arbeit macht es sich daher zur Aufgabe, die beiden verbreitetesten Theorien zum Einzugsermachtigungsverfahren noch einmal darzustellen und zu bewerten, diesmal allerdings im Lichte der tatsachlichen Gegebenheiten des Bankalltags.