In der Arbeit wird die verfassungsrechtliche Zulassigkeit des neu eingefuhrten einheitlichen steuerlichen Identifikationsmerkmals untersucht. Dabei werden insbesondere die Grenzlinien zwischen den Eingriffsbefugnissen des Staates und dem privaten Personlichkeitsschutz aufgezeigt. Zentraler Prufungsmassstab ist das aus dem allgemeinen Personlichkeitsrecht hergeleitete informationelle Selbstbestimmungsrecht. Im Ergebnis wird die Einfuhrung eines einheitlichen steuerlichen Identifikationsmerkmals verfassungsrechtlich als gerechtfertigt angesehen.