Der Autor befasst sich mit der Anerkennung der dogmatischen Kategorie 'schlichte Einwilligung' und der Frage, wie sie in das System der urheberrechtlichen Erlaubnisse einzuordnen ist. Er zeigt auf, dass die Einwilligung nicht nur Billigkeitsausgleich fur fehlende urheberrechtliche Schrankenregelungen, sondern ein dogmatisch gangbarer Weg zur Beurteilung der urheberrechtlichen Zulassigkeit neuartiger Nutzungsphanomene im Internet ist. Unter Berucksichtigung der Vorschaubilder-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird das Problem behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen das Veroffentlichen urheberrechtlich geschutzter Inhalte im Internet eine Einwilligung ihres Anbieters in Anschlussnutzungen begrundet. Veranschaulicht wird ferner, welche technischen Schutzmassnahmen ein Inhalteanbieter im Internet ergreifen muss, um die Interpretation seines konkludenten Verhaltens als Einwilligung zu verhindern. Einige typische Fallgestaltungen der Onlinewerknutzung werden schliesslich in Anwendung der ermittelten Voraussetzungen auf das Vorliegen einer Einwilligung uberpruft, und es wird so deren Praxistauglichkeit verdeutlicht.