Die Arbeit untersucht die Regulierung als Erscheinungsform der Gewahrleistungsverwaltung. Dargestellt wird die historische Entwicklung des Rechtsgebietes, insbesondere die Transformation anglo-amerikanischer Rechtsvorstellungen in das deutsche Rechtssystem. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einordnung der Regulierung in die Staatsaufgabenlehre. Aufgezeigt wird der Zusammenhang zwischen der Idee des Gewahrleistungsstaates und dem Regulierungsrecht. Als Referenzgebiet wird insbesondere das Telekommunikationsrecht herangezogen.