Die Entgeltregulierung im Deutschen Telekommunikationsrecht ist ein komplexes okosystem, das bei der Bewertung der Zulassigkeit von Entgelten unterschiedliche Verfahren und Massstabe zur Anwendung kommen lasst. Dies hat in der Vergangenheit zu umstrittenen Entscheidungen gefuhrt, unter denen in aller Regel die Wettbewerber des ehemaligen Monopolisten zu leiden hatten. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde in A 27 Abs. 2 das Konsistenzgebot eingefuhrt, dessen Zielsetzung darin besteht, Entscheidungen herbeizufuhren, die trotz der Anwendung unterschiedlicher Massstabe in sich stimmig sind. Welche Probleme die Anwendung unterschiedlicher Massstabe mit sich bringt, was sich hinter dem angestrebten Zustand entgeltregulatorischer Konsistenz verbirgt und ob dieser mit Hilfe eines weitestgehend unbestimmten Gebots tatsachlich erreicht werden kann, wird in dieser Arbeit kritisch hinterfragt.