In der Unternehmenspraxis finden sich schuldrechtliche Vertragsgestaltungen, die - ihre Wirksamkeit unterstellt - unmittelbar oder mittelbar zu einer Einschrankung des Leitungsermessens des Vorstands fuhren. Diese Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung zulassiger schuldvertraglicher Bindungen des Leitungsermessens des Vorstands von einer Leitungsunterstellung, die nach dem Organisationsrecht der Aktiengesellschaft einen wirksamen Beherrschungsvertrag voraussetzt. Ferner wird der Rechtsschutz fur die Aktiengesellschaft und ihre Aktionare untersucht, wenn ein Vertragspartner auf der Grundlage eines schuldrechtlichen Vertrages Einfluss zu ihrem Nachteil ausubt, der inhaltlich zu einer Leitungsunterstellung fuhrt, ohne dass die Parteien die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Beherrschungsvertrags einhalten.