Die Geburt eines Menschen entzieht sich seit jeher einer rein rationalen Betrachtung. Ein neugeborenes Kind lost Gefuhle, Emotionen und Empfindungen aus, deren Ausmass man nicht in Worte zu fassen vermag. Doch tragt dieses Ereignis unter gewissen Voraussetzungen rechtliche Probleme, welche mit dem Ausdruck AKind als SchadenA bezeichnet werden. Statt grenzenloser Freude steht unter diesem Aspekt auf einmal die Frage eines finanziellen Ausgleichs fur die Geburt eines Menschen im Raum, denn neben Betreuungs- und Erziehungskosten schulden Eltern ihren Kindern Sachleistungen, die den wirtschaftlichen Bedarf der Kinder decken. Im Vergleich zu kinderlosen Paaren sind Familien trotz unterschiedlicher staatlicher Forderung und Privilegierung - etwa in steuerrechtlicher Hinsicht - materiell eindeutig benachteiligt. Diese Problematik gilt seit Ende der 1960er Jahre im deutschen Schrifttum als ungelostes Problem. Auf dem gleichen Standpunkt stehen die sudkoreanische Literatur und Rechtsprechung seit Mitte der 1990er Jahre. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Unterhaltskosten fur ein Kind als Schaden angesehen und auf den behandelnden Arzt abgewalzt werden konnen, wenn ein AunerwunschtesA Kind durch arztliches Fehlverhalten zur Welt gekommen ist.