Abseits der Vorschriften des UWG zur Zulassigkeit von Werbeformen und -inhalten existieren im Rundfunk-, Presse- und Telemedienrecht ebenfalls gesetzliche Regelungen, deren Verletzung zum Vorliegen einer AverbotenenA da rechtswidrigen Werbung fuhren kann. Die Existenz dieser unterschiedlichen Regelungssysteme tragt die Gefahr von Wertungswiderspruchen in sich. Die Arbeit zeigt Wege zur Verschrankung der medienspezifischen Werbevorgaben mit denen des Wettbewerbsrechts auf. Zudem wird untersucht, ob die Werbe-AGB der Rundfunkveranstalter zu einer faktischen Ausweitung des Geltungsbereichs der medienspezifischen Vorgaben auf werbende Unternehmen fuhren.