Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die internen Massnahmen und Politiken der Union um einen selbstandigen Titel AEnergieA erganzt. Obwohl die Notwendigkeit der supranationalen Wahrnehmung energiepolitischer Aufgaben schon fruh erkannt wurde, fehlte bislang das entsprechende rechtliche Instrumentarium. Mit Art. 194 AEUV existiert nun erstmals eine Rechtsgrundlage, die eine umfassende, bereichsubergreifende Energiepolitik auf europaischer Ebene ermoglicht. Die inhaltliche Analyse des Energieartikels ist Hauptgegenstand der Untersuchung. Die Arbeit zeigt, dass die Vertragsanderung Kompetenzgewinne fur die Union mit sich bringt, insbesondere im Bereich Energieversorgungssicherheit, der massgeblich von den neuen Bestimmungen uber Energiesolidaritat beeinflusst wird. Erortert werden zudem konkurrenzrechtliche Probleme, die sich aus uberschneidungen des Energieartikels mit Kompetenznormen anderer Zielrichtung ergeben sowie die speziellen Grenzen der Energiekompetenz.