Bisher wurde hochstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Grosse und Bedeutung eines auszugrundenden Betriebsteils fur das Vorliegen einer beteiligungspflichtigen Betriebsspaltung gemass A 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG von Belang ist. Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird zunachst untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie A 111 BetrVG generell mit Bagatellmassnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind. Sodann wird anhand einer umfassenden Betrachtung von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformitat untersucht, ob Bagatellspaltungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemass AA 111 ff. BetrVG auslosen sollten.