Gegenstand der Arbeit ist der lange unterschatzte Problembereich der offentlichen Finanzierung von Seehafeninfrastrukturen. Solange die norddeutschen Kustenlander nicht zu Nehmerlandern im bundesstaatlichen Finanzausgleich geworden waren - bis Ende der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts - stellte sich das Problem der Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur von Seehafen kaum. Mit der Umkehr von Geber- zu Nehmerlandern wird seit einiger Zeit vor allem seitens Bremens und Hamburgs verstarkt auf die Notwendigkeit einer angemessenen Abgeltung der Seehafenlasten hingewiesen. Die derzeitige Abgeltung ist vor allem deshalb problematisch, weil in Deutschland wie auch in den Niederlanden oder in Belgien die Eigenwirtschaftlichkeit von Seehafeninfrastrukturen zumeist nicht gegeben ist, da die Preise (in Form von Entgelten und Gebuhren), die von den Nutzern zu zahlen sind, die anfallenden Kosten (Investitionen und Instandhaltungen) nur teilweise decken. Unabhangig von der Hohe eines Deckungsgrades kann aber davon ausgegangen werden, dass eine Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen und erwirtschafteten Abschreibungen weitgehend ausgeschlossen werden kann. In der Arbeit wird diese Problematik aufgegriffen, vor allem wird angesichts der offenbar kaum losbaren Aufgabe einer bundesweiten Finanzierung die Frage gestellt, welche Moglichkeiten private oder gemischt privat-offentliche Finanzierungsmodelle haben konnten.