Die Umsetzung der europaischen Antidiskriminierungsrichtlinien durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht als zentrale Rechtsfolge Schadensersatz- und Entschadigungsanspruche des benachteiligten Stellen- oder Aufstiegsbewerbers vor. Die Ausgestaltung dieser Rechtsfolge durch den deutschen Gesetzgeber bringt dogmatische, praktische und europarechtliche Probleme mit sich, wie z.B. die Bestimmung des Umfangs des materiellen und immateriellen Schadens. Der Autor analysiert die Probleme und unterbreitet Losungsvorschlage. Hierbei macht er sich den rechtsvergleichenden Blick nach England, das die Richtlinie ebenfalls in nationales Recht umzusetzen hatte, zunutze. Die jahrzehntelange Erfahrung des englischen Antidiskriminierungsrechts kann fur den deutschen Rechtsanwender hilfreich sein.