Die Arbeit behandelt die Strafbarkeit von Gremiumsmitgliedern fur ihr Abstimmungsverhalten bei Zustandekommen eines rechtswidrigen Beschlusses. Untersucht wird ausschliesslich die Strafbarkeit fur vorsatzliches aktives Tun. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Kausalitat des Votums fur den Verletzungserfolg. Zunachst wird die Strafbarkeit der fur einen rechtswidrigen Beschluss Votierenden erortert, wenn mehr als die fur die Mehrheit erforderlichen Ja-Stimmen abgegeben wurden. Die Kausalitat wird mit Hilfe der Lehre von der alternativen Kausalitat bejaht. Sodann wird die Strafbarkeit des sich seiner Stimme Enthaltenden und die des Dissentierenden behandelt und grundsatzlich abgelehnt. Hierzu werden zwei Ausnahmen erortert: die der Kollusion und die des schweren und evidenten Rechtsbruchs.