Der Wert des menschlichen Lebens und seine Unantastbarkeit grunden auf dem einzigartigen Rang der menschlichen Person, der im Begriff der Menschwurde an der Spitze unserer Verfassung sowohl Bekenntnis als auch rechtliche Markierung darstellt. Auch die Kirche erklart die unbedingte Achtung vor dem Lebensrecht des Menschen - von der Empfangnis bis zu seinem naturlichen Tod - zu einer der Saulen, auf die sich jede burgerliche Gesellschaft stutzt (EV 101). Derzeit erleben wir eine Afrontale Bedrohung der gesamten Kultur der MenschenrechteA (EV 36). Daher geht es heute darum, der AKultur des TodesA zu widerstehen und eine Aneue Kultur des LebensA aufzubauen. Diese Inhalte wurden als Vortrage im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung ICT an der Johannes-Paul-II.-Katholischen-Universitat Lublin in Tomaszow Lubelski (Polen) gehalten.