Die Auswahl des Insolvenzverwalters ist im deutschen Recht nur rudimentar bis gar nicht geregelt. Dies wirft verfassungs-, aber auch europarechtliche Bedenken auf. Nach einem generellen uberblick uber das Verwalterauswahlwesen fokussiert die Arbeit auf die Vereinbarkeit dessen mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dabei wird zunachst erortert, ob die Tatigkeit der Insolvenzverwaltung uberhaupt von deren Anwendungsbereich umfasst ist. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Analyse der Verwalterauswahl am Massstab der Richtlinie. Besonderer Erorterung bedurfen dabei der Ausschluss juristischer Personen sowie die richterliche Praxis der Listenfuhrung. Sie stellen letztlich aber nur Teilaspekte dar, die belegen, warum die Verwalterauswahl europarechtswidrig und reformbedurftig ist.