Die wachsende Bedeutung des Profisports im Wirtschafts- und Gesellschaftsleben zieht zwangslaufig auch eine zunehmende Verrechtlichung nach sich. Im Vergleich zu AnormalenA Arbeitsverhaltnissen weisen die Vertrage von Sportlern Besonderheiten auf, die das Sportarbeitsrecht immer wieder vor Herausforderungen stellt. Zu denken ist z.B. an die begrenzte Lebensarbeitszeit der Sportler und den erheblichen Einfluss von Medien und Sponsoren. Im Fokus der Arbeit steht ausschliesslich die arbeitsrechtliche Zulassigkeit von in der Praxis ublichen Befristungs- und Optionsvereinbarungen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass befristete Vertrage im professionellen Mannschaftssport aufgrund eines eigenstandigen Befristungsgrundes grundsatzlich als zulassig einzustufen sind, wahrend auflosende Bedingungen nur vereinzelt wirksam vereinbart werden konnen. Einseitige Vertragsverlangerungsoptionen sind - im Gegensatz zu zweiseitigen Optionen - unzulassig. Einsatz- und leistungsabhangige Optionen benachteiligen die Sportler in aller Regel ebenfalls unangemessen und sind damit meist nicht wirksam zu vereinbaren.