Im Rahmen einer deskriptiven Darstellung wird in dieser Arbeit das Recht der Arbeitnehmeruberlassung in Japan analysiert. Die Leiharbeit wird in Japan weitgehend durch das JAuG geregelt, welches zuletzt am 28. Marz 2012 uberarbeitet wurde. Die wichtigste Neuerung war dabei die Einfuhrung des Grundsatzes der ausgeglichenen Behandlung. Anders als in Deutschland erfasst das JAuG ausschliesslich uberlassungen mit Wiederholungsabsicht. Je nachdem welche Einstellungsform gewahlt wird, ist ein Lizenzerwerb oder eine Mitteilung an das Ministerium fur Gesundheit, Arbeit und Soziales erforderlich. Japan halt - im Gegensatz zu Deutschland - weitgehend an einer Hochstuberlassungsdauer fest. Dagegen ist der Exklusivverleih, der in Deutschland auch nach der Reform 2011 noch zulassig ist, in Japan seit 1999 untersagt.