Grenzganger zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegen regelmassig in beiden Staaten der Einkommensteuer. Mit seinem Art. 15 a enthalt das DBA D-CHE fur Grenzganger eine eigene Vorschrift fur den Ausgleich dieser Doppelbesteuerung. Die Anwendung dieser Norm bereitet bei verschiedenen Fallkonstellationen in der Praxis jedoch immer wieder erhebliche Schwierigkeiten. In dieser Arbeit werden im Wege der Auslegung des Art. 15 a DBA D-CHE adaquate Losungen fur diese problematischen Sachverhalte erarbeitet. Daruber hinaus wird in einem zweiten Schritt die Sonderbehandlung von Grenzgangern in Doppelbesteuerungsabkommen auf ihre Aktualitat und Funktionalitat hin beleuchtet.