Die ertragsteuerliche Verlustnutzung hat in der steuerrechtlichen Praxis - insbesondere in Zeiten der Wirtschaftskrise - erheblichen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Mit A 8c KStG hat der Gesetzgeber im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 eine Vorschrift eingefuhrt, die die Nutzung von Verlusten in erheblichem Umfang einschrankt. Diese Arbeit widmet sich dieser neuen Verlustverrechnungsvorschrift sowie dem bisher geltenden A 8 Abs. 4 KStG und beleuchtet insbesondere A 8c KStG aus steuersystematischer, wirtschaftspolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht. Im Wege des Rechtsvergleichs mit dem US-amerikanischen Steuerrecht wird sodann untersucht, ob die in den USA geltende Gesetzeslage zu einer gerechteren Besteuerung fuhrt.