Das vom Bundesverfassungsgericht uber einen Zeitraum von 20 Jahren entwickelte Folgerichtigkeitsgebot wird in dieser Arbeit im Hinblick auf seine verfassungsrechtlichen Grundlagen untersucht. Die Entwicklung vom Systemgerechtigkeitsgedanken zur Folgerichtigkeit wird aufgezeigt und eine Abgrenzung vorgenommen. Eine Durchbrechung der folgerichtigen Ausgestaltung der Belastungsgrundentscheidung kann durch Lenkungszwecke und Typisierungsbefugnis gerechtfertigt werden. Dem Gesetzgeber bleibt es zudem unbenommen, einen Systemwechsel durchzufuhren. Im Hinblick auf diese Ergebnisse wird eine uberprufung des Erbschaftsteuergesetzes auf folgerichtige Ausgestaltung vorgenommen. Insbesondere das Begunstigungssystem fur Betriebsvermogen (AA 13a, 13b, 19a ErbStG) halt dem Folgerichtigkeitsgebot jedoch nicht stand.