Das heutige Rechtssystem ist traditionell auf eine dualistische Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft aufgebaut. Diese traditionell dualistische Grundannahme gilt es zu uberprufen. Anlass gibt hierzu die Zusammenarbeit zwischen Staat und Gesellschaft, die sich im Wege der Privatisierungstendenzen des letzten Jahrzehnts weiter ausbreitet. Unter dem Stichwort der 'Public Private Partnership' entwickeln sich vielgestaltige Kooperationen zwischen Staat und Gesellschaft, die auch die gemischtwirtschaftliche Organisation hervorbringen. Akteure mit offentlich-rechtlichem und solche mit privatrechtlichem Rechtsstatus vereinen sich in der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft zu einem einheitlichen Rechtssubjekt. Dass gemischtwirtschaftliche Akteure sich aber nicht unter traditionellen Grundannahmen im Rechtssystem einordnen lassen, sondern auf eine funktionale Rechtsanwendung angewiesen sind, wird mit dieser Arbeit gezeigt.