Diese Arbeit untersucht, ob die aufgedeckte Verstandigungspraxis im Strafprozess sowie die Gesetzesreform vom 04.08.2009 zur Regelung der Verstandigung im Strafverfahren, sich mit dem Grundgesetz und der Strafprozessordung vereinbaren lassen und ob die Gesetzesreform eine taugliche Regelung dieser Praxis darstellt. Dabei wird deutlich, dass einfache Erklarungsansatze der Komplexitat des Themas nicht gerecht werden. Die Prufung der Verfassungsmassigkeit der Verstandigungspraxis ergibt, dass diese gegen eine ganze Reihe von Verfassungsgrundsatzen verstosst und auch die Gesetzesreform diese Verstosse allenfalls abmildern, aber nicht vermeiden kann. Dasselbe Ergebnis ergibt die Prufung der Vereinbarkeit mit dem geltenden Strafprozessrecht. Der Verfasser arbeitet zudem heraus, dass die Verfahrensbeteiligten sich bei der Durchfuhrung von Verstandigungen, in der ublichen Form und keinesfalls nur in Ausnahmefallen, strafbar machen und kommt zu dem Schluss, dass die Gesetzesreform nicht geeignet ist, dem Problemkomplex der Verstandigung im Strafverfahren zu begegnen. Weiterhin werden Regelungsvorschlage der Literatur diskutiert, mit dem Ergebnis, dass keiner der bisher veroffentlichten Vorschlage zur Losung aller relevanten Aspekte des Themas geeignet ist. Den Abschluss der Arbeit bildet dementsprechend ein eigener Losungsvorschlag in Form von Leitlinien fur einen Gesetzentwurf.