Soll das Grundgesetz dem Bund oder den Landern die Befugnis zur Gesetzgebung fur den Strafvollzug zuweisen? Dieser aus strafvollzuglicher wie aus bundesstaatlicher Sicht fundamentalen Frage spurt die Arbeit nach. Den konkreten Anlass der Untersuchung bildet die sogenannte AFoderalismusreform 2006A in deren Rahmen die strafvollzugliche Gesetzgebungsbefugnis ausdrucklich vom Bund auf die Lander ubertragen wurde. Der Kompetenzwechsel stiess in der Fachwelt auf ebenso einhellige wie scharfe Ablehnung. Nach der zentralen These der Arbeit sprechen dagegen keine uberzeugenden fachlichen Grunde fur eine Bundeszustandigkeit. Daneben fordert die Untersuchung die uberraschende Erkenntnis zu Tage, dass der Bund vollig unbemerkt die Zustandigkeit fur den Strafvollzug bereits seit 1994 verloren hatte.