Vertragsparteien versaumen es oft, durch geschickte Rechtswahl im Wege der Parteiautonomie die Anwendbarkeit des fur sie gunstigsten Rechts zu sichern. Stattdessen wahlen sie stets ihr Heimatrecht als bekanntestes Recht, ein neutral geltendes Recht wie das Schweizer Recht als vermeintlich gerechtestes Recht oder orientieren ihre Rechtswahl an verbreiteten Gepflogenheiten und wahlen zum Beispiel das UN-Kaufrecht pauschal ab. Die Studie vergleicht das UN-Kaufrecht, das deutsche, das franzosische und das schweizerische Recht im Bereich der Vertragswidrigkeit, der Mangelruge und der Vertragsaufhebung und zeigt die Vor- und Nachteile fur Kaufer und Verkaufer auf, um das aus materiell-rechtlicher Sicht fur die jeweilige Partei beste Recht vorzuschlagen.