Mit der Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte der Europaischen Union durch den Vertrag von Lissabon ist der europaische Grundrechtsschutz in eine neue Phase getreten. Damit stellen sich auch neue Fragen zur Bindung der Mitgliedstaaten an die Grundrechte der Charta sowie an die Grundrechte aus allgemeinen Rechtsgrundsatzen. Insbesondere auch wegen des Protokolls, durch welches dem Vereinigten Konigreich und Polen - im Nachhinein auch der Tschechischen Republik - besondere Garantien im Blick auf die Charta zugestanden wurden. Julia Mall befasst sich mit der fur das Verhaltnis von Unionsrecht und nationalem Recht insgesamt grundlegenden Frage nach der Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte, die in der Rechtsprechung und der Literatur noch keiner eindeutigen Antwort zugefuhrt worden ist.