Der seit 2002 geltende Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) regelt bewusst blosse Grundsatze guter Unternehmensfuhrung. Die jungsten Empfehlungen zu mehr Vielfalt (ADiversityA in Vorstand, Aufsichtsrat und Fuhrungsfunktionen und insbesondere zur angemessenen Beteiligung von Frauen haben eine gesellschaftspolitische Debatte uber die Vertretung von Frauen in Managementpositionen angestossen sowie eine Reihe von neuen rechtlichen Fragen aufgeworfen. Der Arbeit liegen daher zwei wesentliche Zielsetzungen zugrunde, die in zwei Teilen erortert werden: Im ersten Teil der Arbeit wird der Frage nachgegangen, wie die geltenden Regelungen und insbesondere die Empfehlungen des Kodex zu mehr Vielfalt (Diversity) auszulegen sind. Im zweiten Teil werden die Rechtsfolgen einer fehlerhaften Auslegung und die zu Kodex-Verstossen ergangene hochstrichterliche Rechtsprechung untersucht. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob und inwieweit Vorstand und Aufsichtsrat ein unternehmerisches Ermessen bzw. ein vergleichbarer Spielraum bei Auslegung und Anwendung des Kodex zustehen.