Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, warum der Gesetzgeber den Vertragsparteien bei der Gestaltung der Vorstandsvertrage Beschrankungen auferlegt, wie es zuletzt im Rahmen des AGesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergutung (VorstAG)A geschehen ist. Auf Basis des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und seiner Grenzen werden fur den Bereich der Vorstandsvertrage Prinzipien entwickelt, inwieweit die Vertragsfreiheit unter Berucksichtigung des gesetzgeberischen Willens auch hier gilt. Nach der Hauptthese der Arbeit funktioniert der Vertragsmechanismus in diesem Bereich nicht vollumfanglich und gilt deshalb nur eingeschrankt. Diese Erkenntnisse werden bei der Auslegung der entsprechenden Normen herangezogen und dabei die umfangreiche Literatur zum VorstAG ausgewertet, in der dieser Aspekt bisher nur vereinzelt berucksichtigt wurde. Schliesslich werden Reformvorschlage entwickelt, wie sich einzelne Probleme in diesem Bereich noch besser losen lassen.