Mit der seit Juli 2011 gultigen EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG mussen sich Spielzeuge, die auf den europaischen Markt gebracht werden mochten, den weltweit strengsten Sicherheitsvorgaben unterziehen. Es ist absehbar, dass auch in Zukunft die Tendenz der stetigen Verscharfung der Spielzeugsicherheit in Europa zunehmen und nicht abnehmen wird. Obwohl diese Richtlinie lediglich an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet ist, wirkt sie sich unweigerlich auf die chinesische Spielzeugindustrie aus, die allein im Jahr 2010, 86% der gesamten Importmenge von Spielzeug nach Europa produziert hat. Das Ziel der vorliegenden Studie liegt darin, dem Leser zu ermoglichen, das neue EU-Spielzeugsicherheitsrecht aus dem Blickwinkel der chinesischen Spielzeugunternehmen zu betrachten. Der Umfang und der Inhalt der Herstellerpflichten bilden den Hauptschwerpunkt dieser Studie. Die behordliche Markuberwachung, die im Umkehrschluss eine Reihe von Duldungs-, Unterstutzungs- und Auskunftspflichten fur chinesische Spielzeugunternehmen zur Folge hat, wird unter die Lupe genommen, um zu untersuchen, wo die Grenzen der Marktuberwachungskompetenz aus verwaltungsverfahrensrechtlicher Sicht liegen. Zuletzt bietet die Studie einen Einblick in die aktuelle Situation der chinesischen Produzenten in der globalisierten Spielzeugindustrie.