Diese Arbeit thematisiert die wettbewerbsrechtliche Einordnung von Menschenrechtsverletzungen bei der auslandischen Warenproduktion. Der Grundgedanke befasst sich mit der Frage, inwieweit der Vertrieb von Waren, die unter dem Einsatz von menschenverachtenden Formen der Kinderarbeit gefertigt wurden, als ein lauteres geschaftliches Verhalten i.S. des UWG angesehen werden kann. Dazu werden die Corporate Social Responsibility Publikationen als Werbeform einer lauterkeitsrechtlichen uberprufung unterzogen. Im Vordergrund stehen dabei Siegel und Verhaltenskodices. Unternehmen verburgen sich dadurch, Menschenrechts- und Sozialstandards wahrend der Produktions- und Handelsprozesse von Waren einzuhalten. Fur die sozialen Beteuerungen der Wirtschaft werden aus den lauterkeitsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Pruf- und uberwachungsmechanismen einzuhaltende Massstabe entwickelt. Der Vertrieb von Produkten, die mit inakzeptabler Kinderarbeit gefertigt wurden, ist als unethisches geschaftliches Verhalten zu klassifizieren. Die verfassungsrechtlichen Grenzen des lauteren Wirtschaftens i.S. des UWG werden dadurch konkretisiert. Die grundgesetzliche Festlegung des Wettbewerbsrechts verleiht der Geschaftsethik im deutschen Handelsverkehr ein starkeres Gewicht.