Die Zins- und Lizenzgebuhrenrichtlinie verlangt einen Verzicht auf die Besteuerung von Zins- und Lizenzgebuhren im Quellenstaat, wenn sie zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften bezahlt werden. Der Autor geht zum einen der Frage nach, ob die Richtlinie gegen hoherrangiges Europarecht verstosst. Er sieht eine Ungleichbehandlung von Personenunternehmen und nicht im Sinne der Richtlinie verbundenen Kapitalgesellschaften, die nicht dauerhaft gerechtfertigt ist. Zum anderen verfolgt der Autor die Frage, ob der Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie korrekt ins deutsche Steuerrecht aufgenommen hat. Er sieht bei den unmittelbar umsetzenden Vorschriften und mit der Zinsschranke und den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei den sonstigen Vorschriften einen Konflikt mit der Richtlinie.