Der Melodienschutz, welcher in A 24 Abs. 2 UrhG als Ausnahmevorschrift gesetzlich ausgestaltet ist, besteht in fast unveranderter Fassung seit mehr als einem Jahrhundert. Die Konzeption des Urheberrechts hat sich seitdem jedoch grundlegend gewandelt, wie sich auch Musikkultur und Musikwirtschaft grundlegend verandert haben. Die Arbeit geht von einem historischen Ansatz aus, der weit vor die Kodifikation des Urheberrechts zuruckgreift. Sie leitet weiter zu einer umfassenden Untersuchung der einschlagigen Rechtsprechung und entwickelt schliesslich die Auslegung des absoluten Melodienschutzes unter Einbettung in die Konzeption des Urheberrechts. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Begriff der Melodie im Rechtssinne gelegt, wobei neue, massgebliche Kriterien hergeleitet werden.