Der Arzthaftungsprozess wird von spezifischen Beweisnoten gepragt, die fur beide Parteien bestehen. Daher kommt der Beweislastverteilung eine grosse Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund zeigt die Autorin zunachst die von der Rechtsprechung entwickelten Beweislastsonderregelungen auf. Sodann geht sie der Frage nach, inwieweit die Rechtsprechungspraxis in Bezug auf die Beweislastsonderregelungen bei mangelhafter Befunderhebung und -sicherung durch zwei BGH-Entscheidungen aus dem Jahr 2004 beeinflusst wurde und wie sich diese Beweisfigur von anderen Beweislastsonderregelungen unterscheidet. Ferner wird die Beweisfigur bei mangelhaften medizinisch-technischen Geraten im Rahmen einer arztlichen Untersuchung bzw. Behandlung untersucht.