Die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rugeobliegenheit gehort seit langem zu den Grundregeln des Handelsverkehrs. Trotz der langen Geschichte sind die Rechtsfolgen einer versaumten Ruge fur den Kaufer in wichtigen Bereichen noch ungeklart. Die Problematik der Rechtsfolgen des A 377 HGB anzugehen und neue Losungen zu entwickeln ist das Ziel dieser Arbeit. Dazu wird - nach einer Prazisierung der Tatbestandsvoraussetzungen der Norm - die tatsachliche Genehmigung einer Ware genauer untersucht, um Ruckschlusse auf die Genehmigungsfiktion gemass A 377 HGB zu erhalten. Besonders problematisch erweisen sich Rechte aus Nebenpflichtverletzungen und Delikt. Abgeschlossen wird die Arbeit mit einem Vergleich mit dem ADraft Common Frame of ReferenceA