Wird ein urheberrechtlich geschutztes Werk durch den Eigentumer verandert, so kann dies die Interessen des Urhebers an dessen unverandertem Bestand beeintrachtigen. Haufig tritt dieser Konflikt bei Bauwerken auf, problematisch ist er, weil sowohl die Interessen des Bauherrn als auch die des Architekten durch Art. 14 GG geschutzt sind. Daher muss im Einzelfall ein verhaltnismassiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen gefunden werden. Leitlinien fur einen solchen Ausgleich, die eine zuverlassige Prognose uber den Ausgang eines Rechtsstreits zwischen Eigentumer und Urheber ermoglichen und so Rechtssicherheit schaffen konnten, haben die Gerichte bisher nicht zu entwickeln vermocht. Die vorliegende Untersuchung will dieses Defizit durch Gewichtung und Systematisierung der massgeblichen Abwagungskriterien beseitigen.