Die Arbeit untersucht die grenzuberschreitende Wirkung von Genehmigungen fur umweltbeeintrachtigende industrielle Anlagen auf volkerrechtlicher, europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Ebene. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Anlagengenehmigungen benachbarter Staaten anerkannt werden mussen: Auf volkerrechtlicher Ebene werden Anerkennungspflichten fur auslandische Hoheitsakte volkervertragsrechtlich begrundet. Auf europarechtlicher Ebene waren Hoheitsakte anderer Mitgliedstaaten dagegen in der Regel schon dann anzuerkennen, wenn die zugrundeliegenden Schutzstandards gemeinschaftsweit harmonisiert wurden. Im deutschen Recht bilden daneben auch die Grundrechte einen Ansatzpunkt fur die Begrundung von Anerkennungspflichten. Gleichzeitig werden die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Anerkennung auslandischer Hoheitsakte aufgezeigt.