Die stadtebauliche Sanierung ist eine strukturelle Daueraufgabe, die sich in vielen Gemeinden zu einer Schwerpunktaufgabe entwickelt hat. Ihr Ziel ist die Behebung von Substanz- und Funktionsmangeln bereits bebauter Gebiete. Die Sanierung erfordert unter anderem die Bewertung eines komplexen Sachverhalts. Der Gesetzgeber hat in den AA 136 ff. BauGB zahlreiche Eingriffsregelungen geschaffen. Diese Regelungen sind von Entscheidungsspielraumen der Verwaltung gepragt. Ziel der Arbeit ist demzufolge die Analyse und Auflosung des Spannungsverhaltnisses zwischen dem stadtebaulichen Sanierungsrecht als flexibles Rechtsregime, seinem spezifischen Eingriffscharakter, den behordlichen Letztentscheidungsspielraumen und dem daraus folgenden Bedurfnis nach Verfahrens- und Organisationsregeln.