Diese Arbeit soll untersuchen, ob und inwieweit die menschliche Leibesfrucht strafrechtlich vor Einwirkungen geschutzt wird, die ihren Tod oder eine korperliche Schadigung intrauterin oder postnatal zur Folge haben. Neben der deutschen Rechtslage werden auch die griechischen strafrechtlichen Normen rechtsvergleichend nachgeforscht, um die Besonderheiten der beiden Rechtssysteme hervorzuheben. Eine abschliessende Prufung des moralischen Status der Leibesfrucht im Lichte der liberalen Strafrechtslehre soll der Beantwortung der Frage dienen, ob die Leibesfrucht uberhaupt strafrechtlich schutzenswert ist. Das Abwagungsergebnis fuhrt schliesslich zu einem Vorschlag de lege ferenda.