Polen erhielt 1930/33 eine eigene Zivilprozessordnung, welche die unterschiedlichen prozessualen Regelungen in den ehemaligen Teilungsgebieten ausser Kraft setzte. Diese ZPO beruht auf einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem Zivilprozessrecht der Teilungsgebiete sowie Frankreichs und Ungarns. Diese Arbeit untersucht den Vereinheitlichungsprozess unter Darstellung der historischen Entwicklung des polnischen Rechts sowie die Vorbereitung des Gesetzentwurfs durch die Kodifikationskommission der Zweiten Republik. Es handelt sich hierbei um eines der interessantesten, ausserhalb Polens nur wenig bekannten Beispiele moderner Rechtsvereinheitlichung in Europa. Dies ist auch heute vor dem Hintergrund der Neuakzentuierung der Zivilrechtsvereinheitlichung in der Europaischen Union von Bedeutung.