Arbeitsschutz spielte im offentlichen Dienst lange nur eine untergeordnete Rolle. Europarechtliche Rahmenregelungen und ein gewandeltes Verstandnis von der Arbeitsumwelt haben das Thema starker in den Fokus der offentlichkeit geruckt. Trotz weitgehender Angleichung des Schutzniveaus fur privat- und offentlich-rechtlich Beschaftigte gibt es weiterhin Ausnahmen fur bestimmte spezifische Tatigkeiten im offentlichen Dienst. Daneben gibt es Unterschiede bei der Kontrolle und uberwachung des Arbeitsschutzes. Der Autor untersucht die Reichweite bestehender Ausnahmeregelungen im europaischen, deutschen und osterreichischen Recht und stellt das in Deutschland gewachsene System staatlicher uberwachung auf den Prufstand.