Die Begegnung von Jurisprudenz und Nationalokonomie im spaten 19. Jahrhundert ist ein Ereignis von hoher geschichtlicher und systematischer Bedeutung, auch heute noch. Aus der Jurisprudenz entstand eine neue Leitwissenschaft, die Nationalokonomie. Es galt, neue Grundbegriffe, Methoden und Inhalte in beiden Wissenschaften zu finden und von einander abzugrenzen. In diesem Zusammenhang erwies sich der weniger bekannte Hermann Roesler (1834-1894) als besonders interessant. Schon in einem fruhen Stadium der Begegnung zwischen Jurisprudenz und Nationalokonomie verfasste er zahlreiche Werke. Mit dem ASozialen VerwaltungsrechtA schuf er bereits 1872/73 ein ganz neues Rechtsgebiet und entwickelte in enger Verknupfung mit seinem Rechtsbegriff eine ANeue NationalokonomieA als Gegenstuck zur klassischen.