Personalabteilungen in Unternehmen nutzen heute leistungsfahige IT-Systeme in nahezu jedem Tatigkeitsgebiet des Personalmanagements. Ihr Einsatzbereich beginnt bei der Bewerberauswahl und reicht bis hin zur betrieblichen Ruhegeldversorgung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhaltnis. Solche Personalinformationssysteme befassen sich berwiegend mit Daten, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Beschftigten in Beziehung stehen. Der Umgang mit diesen Daten ermglicht dem Arbeitgeber ein erhebliches Ma an Leistungs- und Verhaltenskontrolle seiner Mitarbeiter und berhrt mithin die Persnlichkeitsrechte der Betroffenen. Zum Schutz der Arbeitnehmerdaten dienen die Datenschutzgesetze sowie auf kollektivrechtlicher Ebene das Betriebsverfassungsgesetz. Die Einhaltung der Datenschutzgesetze wird durch die Landesaufsichtsbehrden gewhrleistet und ein Versto mit Bugeldern sanktioniert. Dem Betriebsrat des Unternehmens stehen bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte unter Umstnden Unterlassungsansprche zu, mit denen er die Durchfhrung von Manahmen des Arbeitgebers verhindern kann. Diese Studie ist ein Leitfaden, der den fr die Entwicklung und Einfhrung von Personalinformationssystemen Verantwortlichen im Unternehmen das erforderliche datenschutzrechtliche Wissen vermittelt, spezifische Hinweise gibt und das Augenmerk fr datenschutzrelevante Sicherheitslcken und Bedrohungen durch den Einsatz des Systems schult. Anhand eines an die datenschutzrechtlich relevanten Aspekte angepassten Phasenmodells werden die fr jede Phase (Planung, Analyse, Konzeption, Realisierung, Einfhrung und Nutzung) typischen Fragestellungen, die bei der Entwicklung und Einfhrung eines Personalinformationssystems auftreten, untersucht und beispielhaft Lsungen aufgezeigt. Es werden zum einen datenschutzrechtliche Themen des Entwicklungs- und Einfhrungsprozesses als solches untersucht und zum anderen werden die Vorgaben geprft, denen das Anwendungssystem am Ende seiner Entwicklung nach den Datenschutzgesetzen entsprechen muss, um einen ordnungsgemen Umgang mit den personenbezogenen Daten der Belegschaft zu gewhrleisten.