In seinem Urteil 'Reifen Progressiv 'hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Nutzungsrecht eines Zweitverwerters (Enkelrecht) nicht erlischt, wenn das Nutzungsrecht des Erstverwerters (Tochterrecht) endet. In zwei weiteren Urteilen hat der BGH diese Rechtsprechung fortgefuhrt. Der BGH ist damit von der herrschenden Meinung abgewichen. Diese Studie widmet sich dem hierin in mehrfacher Hinsicht erkennbaren Diskussionsbedarf: Geklart wird, inwiefern die Begrundungen des BGH sein Ergebnis tragen und inwieweit das Votum auf Falle ubertragbar ist, in denen das Tochterrecht aus anderen Grunden unwirksam ist oder wird. Schliesslich legt die Autorin Kriterien fest, die im Rahmen der vom BGH geforderten Abwagung der Interessen des Urhebers einerseits und des Enkelrechtsinhabers andererseits massgebend sind.