Die Beteiligung der Aktionare von borsennotierten Gesellschaften an Entscheidungen und Willensbildungen der Gesellschaften in der HV stellt den Kernbereich der Aktionarsrechte dar. Durch die Stimmrechtsausubung in der Hauptversammlung kann der Aktionar direkten Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen und somit seinen Willen zum Ausdruck bringen. Gleichzeitig wird er dort uber die wichtigsten Wirtschaftsdaten und die Zielrichtung "seines" Unternehmens informiert und aufgeklart. In praxi herrscht jedoch eine sehr niedrige Prasenz in den stattfindenden Hauptversammlungen. Im Rahmen des Aktionsplans zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der "Corporate Governance" in der Europaischen Union, wurde von der Europaischen Union die "Richtlinie 2007/36/EG des europaischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 uber die Ausubung bestimmter Rechte von Aktionaren in borsennotierten Gesellschaften" erlassen. Ziele des Aktionsplans sind die Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfahigkeit der Unternehmen, die Starkung der Aktionarsrechte und die Verbesserung des Schutzes Dritter, indem auf die modernen Informations- und Kommunikationstechniken der heutigen Zeit zuruckgegriffen wird. Diese Studie befasst sich mit dem Stimmrecht, da dieses Kernrecht der Aktionare durch die Richtlinie die massivsten Anderungen erfahrt.